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" Wie setzt sich der deutsche Bundesrat zusammen "?
Jedes Bundesland hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen, die zwischen drei und sechs beträgt (Artikel 51 Absatz 3 GG). Kleine Länder sind eindeutig im Vorteil. So verfügt das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen nur über zweimal mehr Stimmen als das kleinste Land (Bremen), obwohl in Nordrhein-Westfalen 27 mal mehr Einwohner wohnen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden, wobei es keine Stimmführerschaft des jeweiligen Ministerpräsidenten gibt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12.2002 BVerfGE 106,310 = NJW 2003,339). Mitglieder des Bundesrates sind die von der Landesregierung bestimmten Mitglieder, das sind der Regierungschef des Landes und bestimmte Minister und deren Vertreter (Artikel 51 Absatz 1 GG). Der Ministerpräsident eines Bundeslandes übernimmt nach einer feststehenden Reihenfolge für ein Jahr das Amt des Bundesratspräsidenten und ist damit zugleich Vertreter des Bundespräsidenten (Artikel 57 GG).