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Ab wann kann man wegen Ideenklaus verklagt werden?
Eine unerlaubte Benutzung liegt vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wird (§ 23 UrhG) Das so veränderte Werk muss dann noch vom Plagiator als sein eigenes ausgegeben werden.
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