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Ab wie vielen Jahren kann man klagen?

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Die Frage ist sehr unkonkret gestellt. Solltest du jedoch das klagen im Sinne der "ordentlichen Gerichtsbarkeit" meinen...

Meiner Ansicht nach, die nicht stimmen muss, kannst du von Geburt an klagen, weil du mit der Vollendung der Geburt rechtsfähig bist, faktisch wohl erst mit Erreichen der Volljährigkeit. Folgende Diskussion hilft vielleicht. http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/55158,0.html oder auf http://dejure.org die ZPO, Buch 1, Abschnitt 2.

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