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Wer bereitet in Deutschland die Gesetze vor?

Während das Recht zur Gesetzesinitiative, also der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene, in Art. 76 des Grundgesetzes geregelt ist, gibt es keine rechtlichen Vorgaben dafür, wer die Vorbereitung hierzu übernehmen darf oder muss. Theoretisch könnte also jeder ein Gesetz formulieren. In der Praxis ist das aber natürlich nur sinnvoll, wenn man zu einer initiativberechtigten Gruppierung gehört oder im Auftrag einer solchen handelt. Beispielsweise werden Gesetzesvorlagen der Regierung üblicherweise in den zuständigen Ministerien vorbereitet.

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